Vereinfachter Text
Neu·wahl einer Schied·frau / eines Schieds·mannes für den Schieds·amts·bezirk Ratzeburg
In Schleswig-Holstein gibt es besondere Regeln für die Streit·schlichtung.
Jede Gemeinde braucht hier eine Schieds·frau oder einen Schieds·mann.
Diese Person hilft bei Streit·fällen zwischen Bürgern.
Das kann ein Streit um Vermögen sein.
Das kann ein Streit zwischen Nachbarn sein.
Das kann ein Streit um die Verletzungen von der persönlichen Ehre sein.
In der Stadt Ratzeburg gibt es bald eine neue Wahl für dieses Amt.
Die Stadt·vertretung wählt die Schieds·personen für 5 Jahre.
Danach braucht es eine Bestätigung vom Amts·gericht.
Die Schieds·person muss gut geeignet sein.
Nicht geeignet ist, wer kein öffentliches Amt haben darf oder unter Betreuung steht.
Man sollte mindestens 30 Jahre alt sein und in der Nähe wohnen.
Man darf keine Geld·probleme mit dem Gericht haben.
Wenn jemand gut zuhören kann und Streit lösen möchte, kann man sich bewerben.
Man muss eine Bewerbung bis zum 21.09.2025 schicken.
Die Adresse ist:
Stadt Ratzeburg
Der Bürger·meister
Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg