Archivalien aus dem Stadtarchiv: '150 Jahre Standesämter'
In der Reihe »Archivale des Monats« werden seit 2009 ausgewählte Stücke aus dem Stadtarchiv Ratzeburg vorgestellt. Eine Archivale (Plural: „Archivalien“) ist eine im Archiv aufbewahrte Unterlage. Archivalien sind Unikate (Einzelstücke), sie sind als Originale also nur einmal vorhanden.
Das Stadtarchiv Ratzeburg bewahrt neben solchen Archivalien im engeren Sinne allerdings auch andere Zeugnisse aus der Vergangenheit der Stadt auf. So befinden sich in der Archivbibliothek und im Sammlungsbestand zahlreiche interessante Stücke, die ebenfalls in dieser Reihe präsentiert werden. Ergänzt wird diese Reihe durch Beiträge geschichtsinteressierter Bürger, die eigene Bilder, Dokumente oder Erinnerungen beisteuern können.
Das Stadtarchiv Ratzeburg möchte auf diesem Wege möglichst vielen Interessierten besondere Einblicke in den Archivbestand ermöglichen und gleichzeitig, Anregungen zu eigener Beschäftigung mit der Geschichte unserer Stadt geben.
In dieser Archivale wird auf die Entstehungsgeschichte der Ständesämter vor 150 Jahren verwiesen.
Archivale 03/2026 - 150 Jahre Standesämter
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Zu den am häufigsten genutzten Archivalien in unseren kommunalen Archiven gehören die Personenstandsregister. Gerichte, Notare, Anwälte, Nachlasspfleger oder Erbenermittler nutzen diese Quellen ebenso wie Familienforscher. In den Personenstandsregistern sind Geburten, Eheschließungen und Todesfälle beurkundet. Für diese amtlichen Eintragungen sind seit dem 1. Januar 1876 nach dem Personenstandsgesetz die Standesämter zuständig. Geburten und Sterbefälle sind seit diesem Zeitpunkt verpflichtend bei dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Auch eine Eheschließung kann seither bürgerlich-rechtlich nur noch von einem Standesbeamten vollzogen werden. Bevor die Einführung für das gesamte Deutsche Reich erfolgte, gab es Standesämter bereits im Großherzogtum Baden (seit dem 1. Februar 1870) und im Königreich Preußen (seit dem 1. Oktober 1874). Vorher nahmen die Kirchengemeinden die Aufgabe wahr, Geburten (bzw. Taufen), Eheschließungen und Todesfälle (Beerdigungen) in Kirchenregistern (Kirchenbüchern) festzuhalten. Die Aufzeichnungen reichen in unserer Region meist bis in das 17. Jahrhundert zurück.
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In der Zeit Napoleons gab es in Deutschland in einigen französisch besetzten Gebieten ebenfalls Zivilstandsregister. Nachdem das Herzogtum Lauenburg 1810 dem Kaiserreich Frankreich angegliedert worden war, wurden auch hier diese Register geführt, die für die "Mairie" (Bürgermeisterei) Ratzeburg aus den Jahren 1812 und 1813 überliefert sind. Nach dem Ende der Besatzungszeit übernahmen die Kirchengemeinden wieder die Aufgabe, die Personenstandsregister zu führen.
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Mit der Neufassung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2009 trat eine Neuregelung hinsichtlich der Personenstandsregister in Kraft. Die Register wurden nur noch bis zum Ablauf festgesetzter Fristen fortgeführt. Es gelten seitdem folgende Fristen:
- für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
- für Geburtenregister 110 Jahre;
- für Sterberegister 30 Jahre.
Nach Ablauf dieser Fristen sind die entsprechenden Teile der Personenstandsregister, Sicherungsregister und Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten. Jedes Jahr übernehmen die kommunalen Archive die nach Fristablauf nicht mehr von den Standesämtern weitergeführten Register.
Die Standesamtsbezirke waren bei der Einführung der Standesämter deutlich kleiner gefasst, die Gliederung wurde durch Zusammenlegungen später verändert, auch um eine größere Effizienz zu erreichen. So werden im Stadtarchiv Ratzeburg auch Personenstandsregister aus früher eigenständigen Standesamtsbezirken aufbewahrt:
- Standesamt Bäk (1933-1945)
- Standesamt Domhof-Ratzeburg (1876-1937)
- Standesamt St. Georgsberg (1876-1928),
- Standesamt Mustin (1876-1943) und
- Standesamt Ziethen (1876-1945).
Die Zweitschriften der Standesämter, die zur Sicherung der Register angefertigt wurden, werden im Kreisarchiv Ratzeburg aufbewahrt und können dort eingesehen werden.

