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Informationen & Formulare

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über relevante Dienstleistungen des Ratzeburger Bürgerbüros mit Hinweisen zu Formularen und Beantragungen.

SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Ratzeburg

Die Stadtkasse Ratzeburg bietet Ihnen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bzw. die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an. Die Vorteile kommen überwiegend Ihnen zugute, denn durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung

  • der Grundbesitzabgaben
  • der Gewerbesteuer
  • der Hundesteuer
  • der Tourismusabgabe
  • der Zweitwohnungssteuer

wesentlich erleichtert.

Haben Sie ein Konto bei der Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen.

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens:

  • Das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsaufträgen entfällt.
  • Sie sparen den Weg zur Bank oder zur Post, eine Terminüberwachung erübrigt sich.
  • Es fallen keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren mehr an, da die Zahlung im Wege des Last-schrifteinzuges bereits zum Fälligkeitstag als entrichtet gilt.
  • Fehlüberweisungen und Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.
  • Die Belastung des Kontos erfolgt nicht vor dem Fälligkeitstag der Forderung.
  • Sie können, beginnend ab dem Buchungsdatum des Abrechnungsbetrages, diesen innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Kreditinstitut widerrufen.
  • Bei Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats empfehlen wir Ihnen, noch bestehende Daueraufträge bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut aufzuheben.

Bitte beachten:

Bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats an die Stadtkasse Ratzeburg werden für die Ihrerseits verursachten Rückbuchungen (auch bei Rücklastschrift mangels Deckung) bankübliche Gebühren erhoben, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden (Rücklastschriftgebühren). Im Falle einer Rücklastschrift ist das gegenüber der Stadtkasse Ratzeburg erteilte SEPA-Lastschriftmandat hinfällig. Vor der erneuten Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die schriftliche Antragstellung an die Stadtkasse erforderlich.

Sollten Sie sich für die Zahlung der festgesetzten städtischen Forderungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens entschließen, geben Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat – vollständig ausgefüllt – an die Stadtkasse zurück. Dieses Mandat können Sie jederzeit schriftlich widerrufen. Sollte sich Ihre Kontoverbindung ändern, teilen Sie dies bitte der Stadtkasse unverzüglich mit, damit Sie mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.

Einwohnerwesen - Informationen & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Einwohnerwesen

Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 135
Email: buergerbuero@ratzeburg.de

Detaillierter Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen im Einwohnerwesen, wie benötigte Unterlagen oder Kosten, stehen Ihnen in unserer Online-Terminvergabe zur Verfügung:

Das Bild zeigt das Logo zur Online-Terminvergabe.


Bürgerbüro - Informationen & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Bürgerbüro - Empfang
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 150

Detaillierter Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen im Bürgerbüro, wie benötigte Unterlagen oder Kosten, stehen Ihnen in unserer Online-Terminvergabe zur Verfügung:

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Ordnungswesen - Informationen & Formulare

Ansprechpartner*innen:

Fachdienst Ordnungswesen
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg

Tel.: 04541-8000-133
Tel.: 04541-8000-131
E-Mail: Ordnungsbehoerde@ratzeburg.de 

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Das kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:

  • Außengastronomie (Stühle & Tische)
  • Veranstaltungsfläche
  • Ausstellung
  • Bürocontainer
  • Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektokleingeräte-Container
  • Infomobil
  • Kunst im öffentlichen Raum
  • Fläche für künstlerische Darbietungen
  • mobile WC-Anlagen

Anzeige eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer)

Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählen auch unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt. Viele Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Voraussetzung für solche Ausnahmen ist in der Regel ein sachlicher Grund, wie etwa die Tradition von Brauchtumsfeuern, zu denen beispielsweise Osterfeuer zählen. In zahlreichen Städten und Gemeinden existieren eigene Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern. Diese regeln häufig eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht sowie weitere Details zur Durchführung. Damit wird die Häufigkeit und das Ausmaß der Feuer im Gemeindegebiet gesteuert.

Brauchtumsfeuer können grundsätzlich nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Allgemeinheit zugänglich sind.

Standesamt - Informationen & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Frau Weindock
Standesamt
Raum 1.22
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 156
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de 

Herr Sasse
Standesamt
Raum 1.23
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 157
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de   

Geburt

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eltern miteinander verheiratet bzw. Mutter verheiratet

  • Heirats-/ oder Eheurkunde
  • Geburtsurkunden
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme / des Arztes
  • Personalausweis / Reisepass

Eltern nicht verheiratet

  • Geburtsurkunden
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme / des Arztes
  • wenn vorhanden: Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft
  • wenn vorhanden: Nachweis über gemeinsame Sorge
  • Personalausweis / Reisepass

Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und geschiedenen / verwitweten Müttern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an

           Rechtsgrundlage
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • keine

Vaterschaftsanerkennung

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mutter ledig (noch nicht verheiratet gewesen)

  • Geburtsurkunden
  • Personalausweis / Reisepass

Mutter verheiratet

  • Geburtsurkunden
  • Heirats- / Eheurkunden
  • Nachweis des rechtshängigen Scheidungsantrages
  • Personalausweis / Reisepass
  • Vorsprache des Ehemannes erforderlich!

Mutter rechtskräftig geschieden

  • Geburtsurkunden
  • Heirats- / Eheurkunden mit Vermerk über die Auflösung der Ehe
  • Personalausweis / Reisepass

Mutter verwitwet

  • Geburtsurkunden
  • Heirats- / Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Personalausweis / Reisepass

Bei Ausländern, Spätaussiedlern und Eingebürgerten werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an.

              Rechtsgrundlage
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • keine

Eheschließung

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ledige (noch nicht verheiratet gewesen)

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass

Geschiedene

  • Eheurkunde der Vorehe mit Vermerk über deren Auflösung
    oder aktuellen Ausdruck aus dem Eheregister
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass

Verwitwete

  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass

Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und Elternteile mit minderjährigen Kindern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an.

              Rechtsgrundlage
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • mindestens 60,00 €

Namensänderung sowie Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrages

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sprechen Sie uns persönlich an, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

          
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • mindestens 50,00 €

 Sterbefall/ Tod

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Verstorbene Person verheiratet

  • Heirats-/ oder Eheurkunde
  • Geburtsurkunde
  • einfache Melderegisterauskunft (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Totenschein

Verstorbene Person ledig

  • Geburtsurkunde
  • erweiterte Melderegisterauskunft (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Totenschein

Verstorbene Person geschieden

  • Heirats-/ oder Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe
  • Geburtsurkunde
  • einfache Melderegisterauskunft (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Totenschein

Verstorbene Person verwitwet

  • Heirats-/ oder Eheurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • einfache Melderegisterauskunft (erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Totenschein

Bei Ausländern, Spätaussiedlern und Eingebürgerten werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an.

Rechtsgrundlage            
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • keine

 Kirchenaustritt

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Hauptwohnsitz Ratzeburg

Mündlicher Austritt (Standesamt)

  • Personalausweis / Reisepass

Schriftlicher Austritt (Notar)

  • Anschreiben
  • Urkunde des Notars

Auch bei einem schriftlichen Austritt fallen die Gebühren beim Standesamt an!

          
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • 20,00 €

 Nachbeurkundung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung

Sprechen Sie uns persönlich an, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

          
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • mindestens 80,00 €

Urkunden/ Urkundenanforderungen

Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Persönliche Vorsprache

  • Personalausweis / Reisepass

Schriftliche Anforderung

  • formloses Anschreiben
  • beidseitige Kopie des Personalausweises
    (Anmerkung: In der Kopie kann alles geschwärzt werden, außer Namen, Geburtsdatum und Anschrift)

E-Mail-Bestellungen siehe schriftliche Anforderungen.

          
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen:
  • 20,00 €, ab der zweiten, im gleichen Arbeitsgang erstellten, Urkunde jeweils 10,00 €

 

Soziales - Informationen & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Frau Fust / Frau Schipplick
Buchstaben A – E (SGB XII und AsylbLG)
Wohngeld/ Bildung und Teilhabe/ Kita-Ermäßigung

Frau Frank / Frau Wöhl-Bruhn
Buchstaben F – O (SGB XII und AsylbLG)

Herr Dannenberg
Buchstaben P – Z (SGB XII und AsylbLG)

Grundsicherung

Antragsformular für Sozialleistungen »

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und

  • das 65. Lebensjahr vollendet hat

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers voll erwerbsgemindert ist

hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden.

Im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt müssen in der Regel jedoch die Kinder bzw. die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen.

Wer in einer stationären Einrichtung lebt, erhält seinen Grundbedraf durch die Leistungen dieser Einrichtung. Zusätzlich wird jedoch ein Taschengeld für den persönlichen Bedarf gezahlt.

Üblicherweise werden folgende Nachweise zur Antragstellung benötigt:

1. Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
  • Nachweis über dauerhafte Erwerbsminderung
    (z.B. ärztliches Gutachten oder Gutachten des Rententrägers)

2. Unterkunftskosten

  • Mietvertrag
  • Nachweis über die aktuellen Mietkosten aufgeschlüsselt in Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten

3. Einkommensnachweise

  • Aktuellen Rentenbescheid
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
  • Kindergeldbescheid
  • Unterhaltstitel o.ä.

4. Vermögensnachweise

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbücher und Wertpapiere
  • Ggf. Unterlagen über ein Kfz (Kostenvoranschlag eines Autohändlers oder Gutachters)
  • Lebensversicherung, Bausparvertrag, Sterbevorsorge
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen?
  • Bei Antragstellung muss der Antragsteller persönlich erscheinen oder der Antrag muss durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden. 
Es enstehen Ihnen folgende Kosten:
  • keine

Hilfe zum Lebensunterhalt

Antragsformular für Sozialleistungen »

Sie benötigen folgende Unterlagen

Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV) noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt seines Bezikes Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, z.B. bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderung.

Es können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden.

Laufende Leistungen

Zu den laufenden Leistungen gehören:

  • der maßgebliche Regelsatz
  • Kosten für eine angemessene Wohnung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Einmalige Leistungen

Als einmalige Leistungen können bewilligt werden:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Mehrbedarfszuschläge

Mehrbedarfszuschläge kann beantragen, wer

  • das 65. Lebensjahr vollendet hat und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" besitzt
  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" hat, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers voll erwerbsgemindert ist
  • nach der 12. Schwangerschaftswoche schwanger ist
  • allein erziehend mit einem oder mehreren Kindern ist
  • das 15. Lebensjahr vollendet hat, behindert ist und Eingliederungshilfe erhält
  • wegen einer schweren Erkrankung auf kostenaufwändige Ernährung angewiesen ist

Üblicherweise werden folgende Nachweise zur Antragstellung benötigt:

1. Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
  • Nachweis über Erwerbsminderung
    (z.B. ärztliches Gutachten oder Gutachten des Rententrägers)

2. Unterkunftskosten

  • Mietvertrag
  • Nachweis über die aktuellen Mietkosten aufgeschlüsselt in Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten

3. Einkommensnachweise

  • Aktuellen Rentenbescheid
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
  • Kindergeldbescheid
  • Unterhaltstitel o.ä.

4. Vermögensnachweise

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbücher und Wertpapiere
  • Ggf. Unterlagen über ein Kfz (Kostenvoranschlag eines Autohändlers oder Gutachters)
  • Lebensversicherung, Bausparvertrag, Sterbevorsorge
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen?
  • Bei Antragstellung muss der Antragsteller persönlich erscheinen oder der Antrag muss durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden. 
Es entstehen Ihnen folgende Kosten:
  • keine

Wohngeld

Hinweise zur Antragstellung für einen Mietzuschuss »

Anlage zum Datenschutz »

Antrag auf Wohngeld für Mieter - Mietzuschuss »

Weiterleistungsantrag für einen Mietzuschuss »

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Verdienstbescheinigung »

Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Vermieterbescheinigung »

Hinweise zur Antragstellung für einen Lastenzuschuss »

Antrag auf Wohngeld für Eigentümer - Lastenzuschuss »

Weiterleistungsantrag für einen Lastenzuschuss »

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen angemessene Wohnkosten aufzubringen. Es wird zwischen Mietzuschuss bei Mietwohnungen und Lastenzuschuss für Eigenheime und Eigentumswohnungen unterschieden.

Wer bekommt Wohngeld?

  1. Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  2. Inhaber von Genossenschaftsanteilen oder einer Stiftungswohnung
  3. Bewohner eines Heimes
  4. Mietähnliche Nutzungsberechtigte
  5. Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Wer bekommt z. B. kein Wohngeld?

  1. Ein Haushalt, in dem ausschließlich Menschen leben, die Leistungen nach dem BaföG oder BAB erhalten
  2. Alleinstehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes/Zivildienstes
  3. Empfänger von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  4. Bewohner eines Hotels oder einer Herberge

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.
Welche Kriterien sind wichtig für die Wohngeldberechnung?

Wohngeld wird nur auf  Antrag gewährt.
Entscheidende Faktoren für die Berechnung von Wohngeldleistungen sind

  • die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • die Höhe des Einkommens des Haushaltes
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Bitte bedenken Sie, dass jeder Haushahlt unterschiedlich ist und je nach Einkommensart unterschiedliche Frei- und Abzugsbeträge in die Wohngeldberechnung einfließen.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen.


Benötigte Unterlagen

Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich. Außerdem bieten wir Ihnen nachfolgend einige Formulare zum Download an.

Alle folgenden Nachweise sind individuell dem Antrag von Miet- oder Lastenzuschuss beizufügen:

1. Einkommensnachweise

  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld (s. Formulare)
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten laut Steuerbescheid oder Bescheinigung vom Finanzamt 
  • aktuellen Rentenbescheid
  • Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsföderungsgesetz (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsgeld etc.)
  • Nachweis über Krankengeld oder Übergangsgeld
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • letzter Steuerbescheid (für Selbständige/ Gewerbetreibende) und Einkommensprognose für die nächsten 12 Monate

2. Unterlagen bei einem Mietverhältnis

  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung (s. Formulare)

3. Unterlagen bei einem Eigenheim

  • Kaufvertrag
  • Zins- und Tilgungsplan
  • Bausparverträge
  • Grundsteuerbescheid
  • Bescheid des Versorgungsunternehmens (z.B. Stadtwerke)
  • Nachweis Eigenheimzulage
  • Nachweis Erbbauzinsen

4. Sonstige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweis der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen (s. Formulare)
  • Negativbescheinigung der Zuzugsbehörde, sollte der Wohnsitz noch keine 12 Monate in Ratzeburg bestehen. (s. Formulare)

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und dem Einzelfall jeweils angepasst werden muss.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen.

Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen?
  • Bei Antragstellung muss der Antragsteller persönlich erscheinen oder der Antrag muss durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Es entstehen Ihnen folgende Kosten:
  • keine

Ermäßigung der KiTa-Kosten

Antrag auf eine Ermäßigung des Regelelternbeitrages in Kindertageseinrichtungen aufgrund geringen Einkommens gem. der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung »

Bildungs- und Teilhabepaket

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Kreis Herzogtum Lauenburg »

Bedarfsermittlungsbogen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Herzogtum Lauenburg »

Bestätigung des Anbieters für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Anlage Teilhabe) »

Bestätigung der Schule / Kindertagesstätte für ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (Anlage Ausflug) »

Angaben zu den erforderlichen Schülerbeförderungskosten (Anlage Schülerbeförderung) »

Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf (Anlage Lernförderbedarf) »

Bildungs- und Teilhabepaket >>

 

 

Finanzen: Grundsteuer - Information & Formular

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Finanzen/Grundsteuerreform/grundsteuerreform.html

Finanzen: Zweitwohnungssteuer - Information & Formulare

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

Finanzen: Hundesteuer - Informationen & Formular

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.


Finanzen: Vergnügungssteuer - Information & Formular

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.


Abwasser - Information & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Frau Läu
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Gebühren
Zimmer: MC-Gebäude, Am Markt 6, 3.OG
Auskunft: (0 45 41) 80 00-893
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: laeu@ratzeburg.de 

Antrag auf Gewährung einer Gartenwasservergütung

Antrag und Informationen zur Anmeldung eines Gartenwasserzählers >>

Niederschlagswassergebühr - Information & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Frau Altenburger
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Gebühren
Auskunft:  (0 45 41) 80 00-892
Zimmer: MC-Gebäude, Am Markt 6, 3.OG
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: altenburger@ratzeburg.de 

Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Erfassungsbogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr >>

Grundstücksentwässerung - Information & Formulare

Ihre Ansprechpartner*innen

Frau Böhmfeld
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Stadtentwässerung
Auskunft:  (0 45 41) 80 00-882
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: boehmfeld@ratzeburg.de 

Frau Manthey
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Stadtentwässerung
Auskunft:  (0 45 41) 80 00-883
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: manthey@ratzeburg.de  

Anschluss einer Grundstücks-Entwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation der Stadt Ratzeburg

Erklärung über die fachgerechte Ausführung der Grundstücksentwässerung >>

Entwässerungsantrag für den Anschluss einer Grundstücks-Entwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation der Stadt Ratzeburg >>