Informationen & Formulare
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über relevante Dienstleistungen des Ratzeburger Bürgerbüros mit Hinweisen zu Formularen und Beantragungen.
SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Ratzeburg
Die Stadtkasse Ratzeburg bietet Ihnen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bzw. die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an. Die Vorteile kommen überwiegend Ihnen zugute, denn durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung
- der Grundbesitzabgaben
- der Gewerbesteuer
- der Hundesteuer
- der Tourismusabgabe
- der Zweitwohnungssteuer
wesentlich erleichtert.
Haben Sie ein Konto bei der Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen.
Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens:
- Das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsaufträgen entfällt.
- Sie sparen den Weg zur Bank oder zur Post, eine Terminüberwachung erübrigt sich.
- Es fallen keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren mehr an, da die Zahlung im Wege des Last-schrifteinzuges bereits zum Fälligkeitstag als entrichtet gilt.
- Fehlüberweisungen und Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.
- Die Belastung des Kontos erfolgt nicht vor dem Fälligkeitstag der Forderung.
- Sie können, beginnend ab dem Buchungsdatum des Abrechnungsbetrages, diesen innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Kreditinstitut widerrufen.
- Bei Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats empfehlen wir Ihnen, noch bestehende Daueraufträge bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut aufzuheben.
Bitte beachten:
Bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats an die Stadtkasse Ratzeburg werden für die Ihrerseits verursachten Rückbuchungen (auch bei Rücklastschrift mangels Deckung) bankübliche Gebühren erhoben, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden (Rücklastschriftgebühren). Im Falle einer Rücklastschrift ist das gegenüber der Stadtkasse Ratzeburg erteilte SEPA-Lastschriftmandat hinfällig. Vor der erneuten Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die schriftliche Antragstellung an die Stadtkasse erforderlich.
Sollten Sie sich für die Zahlung der festgesetzten städtischen Forderungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens entschließen, geben Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat – vollständig ausgefüllt – an die Stadtkasse zurück. Dieses Mandat können Sie jederzeit schriftlich widerrufen. Sollte sich Ihre Kontoverbindung ändern, teilen Sie dies bitte der Stadtkasse unverzüglich mit, damit Sie mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
Einwohnerwesen - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
|
Einwohnerwesen Unter den Linden 1 |
Detaillierter Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen im Einwohnerwesen, wie benötigte Unterlagen oder Kosten, stehen Ihnen in unserer Online-Terminvergabe zur Verfügung:
Bürgerbüro - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Bürgerbüro - Empfang
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 150
Detaillierter Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen im Bürgerbüro, wie benötigte Unterlagen oder Kosten, stehen Ihnen in unserer Online-Terminvergabe zur Verfügung:
Ordnungswesen - Informationen & Formulare
Ansprechpartner*innen:
Fachdienst Ordnungswesen
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel.: 04541-8000-133
Tel.: 04541-8000-131
E-Mail: Ordnungsbehoerde@ratzeburg.de
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Das kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:
- Außengastronomie (Stühle & Tische)
- Veranstaltungsfläche
- Ausstellung
- Bürocontainer
- Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektokleingeräte-Container
- Infomobil
- Kunst im öffentlichen Raum
- Fläche für künstlerische Darbietungen
- mobile WC-Anlagen
Anzeige eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer)
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählen auch unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt. Viele Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Voraussetzung für solche Ausnahmen ist in der Regel ein sachlicher Grund, wie etwa die Tradition von Brauchtumsfeuern, zu denen beispielsweise Osterfeuer zählen. In zahlreichen Städten und Gemeinden existieren eigene Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern. Diese regeln häufig eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht sowie weitere Details zur Durchführung. Damit wird die Häufigkeit und das Ausmaß der Feuer im Gemeindegebiet gesteuert.
Brauchtumsfeuer können grundsätzlich nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Allgemeinheit zugänglich sind.
Standesamt - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Weindock
Standesamt
Raum 1.22
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 156
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de
Herr Sasse
Standesamt
Raum 1.23
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 157
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de
Geburt
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Eltern miteinander verheiratet bzw. Mutter verheiratet
Eltern nicht verheiratet
Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und geschiedenen / verwitweten Müttern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an |
| Rechtsgrundlage | |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Vaterschaftsanerkennung
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Mutter ledig (noch nicht verheiratet gewesen)
Mutter verheiratet
Mutter rechtskräftig geschieden
Mutter verwitwet
Bei Ausländern, Spätaussiedlern und Eingebürgerten werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
| Rechtsgrundlage | |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Eheschließung
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Ledige (noch nicht verheiratet gewesen)
Geschiedene
Verwitwete
Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und Elternteile mit minderjährigen Kindern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
| Rechtsgrundlage | |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Namensänderung sowie Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrages
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Sprechen Sie uns persönlich an, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden. |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Sterbefall/ Tod
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Verstorbene Person verheiratet
Verstorbene Person ledig
Verstorbene Person geschieden
Verstorbene Person verwitwet
Bei Ausländern, Spätaussiedlern und Eingebürgerten werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
| Rechtsgrundlage | |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Kirchenaustritt
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Hauptwohnsitz Ratzeburg Mündlicher Austritt (Standesamt)
Schriftlicher Austritt (Notar)
Auch bei einem schriftlichen Austritt fallen die Gebühren beim Standesamt an! |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
|
Nachbeurkundung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung Sprechen Sie uns persönlich an, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden. |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Urkunden/ Urkundenanforderungen
| Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Persönliche Vorsprache
Schriftliche Anforderung
E-Mail-Bestellungen siehe schriftliche Anforderungen. |
| Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Soziales - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Fust / Frau Schipplick
Buchstaben A – E (SGB XII und AsylbLG)
Wohngeld/ Bildung und Teilhabe/ Kita-Ermäßigung
Frau Frank / Frau Wöhl-Bruhn
Buchstaben F – O (SGB XII und AsylbLG)
Herr Dannenberg
Buchstaben P – Z (SGB XII und AsylbLG)
Grundsicherung
Antragsformular für Sozialleistungen »
| Sie benötigen folgende Unterlagen: Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und
oder
hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden. Im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt müssen in der Regel jedoch die Kinder bzw. die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen. Wer in einer stationären Einrichtung lebt, erhält seinen Grundbedraf durch die Leistungen dieser Einrichtung. Zusätzlich wird jedoch ein Taschengeld für den persönlichen Bedarf gezahlt. Üblicherweise werden folgende Nachweise zur Antragstellung benötigt: 1. Persönliche Unterlagen
2. Unterkunftskosten
3. Einkommensnachweise
4. Vermögensnachweise
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| Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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| Es enstehen Ihnen folgende Kosten: |
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Hilfe zum Lebensunterhalt
Antragsformular für Sozialleistungen »
| Sie benötigen folgende Unterlagen Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV) noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt seines Bezikes Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, z.B. bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderung. Es können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden. Laufende Leistungen Zu den laufenden Leistungen gehören:
Einmalige Leistungen Als einmalige Leistungen können bewilligt werden:
Mehrbedarfszuschläge Mehrbedarfszuschläge kann beantragen, wer
Üblicherweise werden folgende Nachweise zur Antragstellung benötigt: 1. Persönliche Unterlagen
2. Unterkunftskosten
3. Einkommensnachweise
4. Vermögensnachweise
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| Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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| Es entstehen Ihnen folgende Kosten: |
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Wohngeld
Hinweise zur Antragstellung für einen Mietzuschuss »
Anlage zum Datenschutz »
Antrag auf Wohngeld für Mieter - Mietzuschuss »
Weiterleistungsantrag für einen Mietzuschuss »
Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Verdienstbescheinigung »
Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Vermieterbescheinigung »
Hinweise zur Antragstellung für einen Lastenzuschuss »
Antrag auf Wohngeld für Eigentümer - Lastenzuschuss »
Weiterleistungsantrag für einen Lastenzuschuss »
| Sie benötigen folgende Unterlagen: Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Was ist Wohngeld? Wohngeld hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen angemessene Wohnkosten aufzubringen. Es wird zwischen Mietzuschuss bei Mietwohnungen und Lastenzuschuss für Eigenheime und Eigentumswohnungen unterschieden. Wer bekommt Wohngeld?
Wer bekommt z. B. kein Wohngeld?
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Haushahlt unterschiedlich ist und je nach Einkommensart unterschiedliche Frei- und Abzugsbeträge in die Wohngeldberechnung einfließen. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich. Außerdem bieten wir Ihnen nachfolgend einige Formulare zum Download an. Alle folgenden Nachweise sind individuell dem Antrag von Miet- oder Lastenzuschuss beizufügen: 1. Einkommensnachweise
2. Unterlagen bei einem Mietverhältnis
3. Unterlagen bei einem Eigenheim
4. Sonstige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und dem Einzelfall jeweils angepasst werden muss. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen. |
| Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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| Es entstehen Ihnen folgende Kosten: |
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Ermäßigung der KiTa-Kosten
Antrag auf eine Ermäßigung des Regelelternbeitrages in Kindertageseinrichtungen aufgrund geringen Einkommens gem. der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung »
Bildungs- und Teilhabepaket
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Kreis Herzogtum Lauenburg »
Bedarfsermittlungsbogen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Herzogtum Lauenburg »
Bestätigung des Anbieters für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Anlage Teilhabe) »
Bestätigung der Schule / Kindertagesstätte für ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (Anlage Ausflug) »
Angaben zu den erforderlichen Schülerbeförderungskosten (Anlage Schülerbeförderung) »
Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf (Anlage Lernförderbedarf) »
Finanzen: Grundsteuer - Information & Formular
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Finanzen: Zweitwohnungssteuer - Information & Formulare
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Finanzen: Hundesteuer - Informationen & Formular
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Finanzen: Vergnügungssteuer - Information & Formular
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Abwasser - Information & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Läu
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Gebühren
Zimmer: MC-Gebäude, Am Markt 6, 3.OG
Auskunft: (0 45 41) 80 00-893
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: laeu@ratzeburg.de
Antrag auf Gewährung einer Gartenwasservergütung
Antrag und Informationen zur Anmeldung eines Gartenwasserzählers >>
Niederschlagswassergebühr - Information & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Altenburger
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Gebühren
Auskunft: (0 45 41) 80 00-892
Zimmer: MC-Gebäude, Am Markt 6, 3.OG
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: altenburger@ratzeburg.de
Berechnung der Niederschlagswassergebühr
Erfassungsbogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr >>
Grundstücksentwässerung - Information & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Böhmfeld
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Stadtentwässerung
Auskunft: (0 45 41) 80 00-882
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: boehmfeld@ratzeburg.de
Frau Manthey
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Stadtentwässerung
Auskunft: (0 45 41) 80 00-883
Telefax: (0 45 41) 80009999
E-Mail: manthey@ratzeburg.de
Anschluss einer Grundstücks-Entwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation der Stadt Ratzeburg
Erklärung über die fachgerechte Ausführung der Grundstücksentwässerung >>

