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Standplatzgenehmigung
[Nr.99050054000000 ]
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe
Straßenreinigungsgebühren / Märkte
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Karte anzeigen
Telefon: 04541 8000 150
E-Mail schreiben
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.