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Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.

Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben u.a.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung Schleswig-Holstein) maßgebend. Die Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen (z.B. die Bebauungspläne) bezeichnet.

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinde, Art. 28 GG).

Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Durch unterschiedliche Vorschriften der Länder zur Aufstellung von gemeindlichen Satzungen, geregelt in den Gemeindeordnungen, kann es zu Abweichungen im Verfahren zwischen den Bundesländern kommen.

Die Verfahren sind in ihren Grundzügen für den Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und für die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) gleich. Der Flächennutzungsplan bedarf zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, legt fest, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden sollen, z. B. durch die Landwirtschaft, für Gewerbe, für Wohnen oder für Gemeinbedarfseinrichtungen.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Übersichten über die rechtskräftige Bauleitplanung gemäß § 6a und § 10a BauGB, als auch über aktuelle, sich derzeit im Verfahren befindliche (Bauleit-) Planungen der Stadt Ratzeburg.

Die Bauleitpläne der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Herzogtum Lauenburg sind zudem über folgenden Link im Internet einsehbar:                         

Geodatenportal des Kreises>>


Flächennutzungspläne >>

Bebauungspläne >>

Satzungen (Gestaltung, Erhaltung u.a.) >>

Planungen im Verfahren >>