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Bebauungsplan

Was ist ein Bebauungsplan?

Die Aussagen im Bebauungsplan sind aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln und konkretisieren somit die städtebauliche Planungstätigkeit der Stadt/ Gemeinde in rechtlich verbindlicher Form (kommunale Satzung). 

In Bebauungsplänen werden u.a. die Art und das Maß der Bodennutzung für jedes einzelne Grundstück bzw. jede Parzelle festgeschrieben. Der denkbare Inhalt eines Bebauungsplanes ist im § 9 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. 

Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, in der die Festsetzungen des Plans erläutert und begründet werden. Die Bebauungspläne und ihre Begründungen können im Rathaus während der Dienstzeiten oder nach Terminabstimmung eingesehen werden. 

Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für alle verbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums. Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Stadt. Bebauungspläne sollen jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Stadt ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne immer nur für Teilgebiete (sogenannte Geltungsbereiche) erstellt. 

In einem Bebauungsplan können u.a. festgesetzt werden: Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Flächen für Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen, die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden, die Flächen für Stellplätze und Garagen, die Flächen für Verkehr, die Versorgungsanlagen sowie für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, die Flächen für Landwirtschaft und Wald, die Flächen für Stellplätze und Garagen, das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen oder öffentliche und private Grünflächen. Darüber hinaus können auch Festsetzungen zur baulichen Gestaltung getroffen werden. 

Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im BauGB geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und die Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sieht das BauGB vor. 

Die baurechtliche Beurteilung von Gebieten, die nicht im Geltungsbereich von Bebauungsplänen liegen, erfolgt nach den §§ 34 und 35 BauGB.  

Hinweis:


Rechtsverbindliche Auskünfte über die aktuellen Planungs- und Verfahrensstände sowie die Inhalte der Bebauungspläne, können nur im Stadtbauamt erteilt werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Für den Bereich der Stadt Ratzeburg wurden viele Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Hierin enthalten ist auch eine Vielzahl von Änderungsverfahren.

Dem nachstehenden Übersichtsplan (Link) können die Geltungsbereiche der Bebauungspläne und ihrer Änderungen entnommen werden. Die einzelnen Bebauungspläne (Planzeichnungen, Textteil, Begründung und ggf. weitere Teile) können Sie in der unten stehenden Liste direkt aufrufen und online einsehen. Sollten Sie darüber hinaus Bedarf an einer Kopie des Original-Bebauungsplanes haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtbauamt.  

Übersicht über die Bebauungspläne >>

Bebauungspläne >>

Die bereitgestellten Bebauungspläne finden Sie hier zum Zwecke der Information. Da es sich zum Teil um digitalisierte Papierfassungen (Scan) handelt kann eine maßstäbliche Ausgabe der Pläne auf Ihrem Bildschirm oder Ihrem Ausdruck fehlerbehaftet sein. Die Originale können im Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Liegenschaften eingesehen werden. 

Bei den hier bereitgestellten Plänen handelt es sich bisher nur um einen Teil der vorhandenen Bauleitplanung. Die Stadt Ratzeburg ist bemüht das Angebot weiter zu verbessern.