Seiteninhalt
22.07.2019

Aufhebung des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung im Kreis Herzogtum Lauenburg

Der Kreis Herzogtum Laueburg teilt in einer aktuellen Bekanntmachung mit, dass die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten für alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Kreisgebiet mit Wirkung zum 01.08.2019 aufgehoben wird. Auf Empfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Mobilität am 19.02.2019 hat der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg in seiner Sitzung am 28.02.2019 die Änderung der Schülerbeförderungssatzung dahingehend beschlossen, dass die Regelung über die Eigenbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 aufgehoben wird. Zukünftig entfällt somit für alle Schülerfahrkarten, für die gemäß der Schülerbeförderungssatzung ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, der Eigenanteil der Eltern.

Bisher erlassenen Bescheide bleiben bestehen, die Aufforderung zur Zahlung des Eigenanteils wird gemäß § 117 LVwG jedoch mit Wirkung des 01.08.2019 widerrufen. Die Verpflichtungen zur Leistung des Eigenanteils bis zu diesem Zeitpunkt sowie die enthaltenen Nebenbestimmungen bleiben davon unberührt. Möglicherweise für August und September 2019 bereits geleistete Zahlungen werden von der Kreisverwaltung innerhalb des Jahres 2019 unaufgefordert erstattet.