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16.03.2018

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist kein Osterfeuer - vermeiden Sie die Belästigung Ihrer Nachbarn!

Hinweise der Stadt Ratzeburg zu Osterfeuern (Brauchtumsfeuer) im Stadtgebiet Ratzeburg

Im Hinblick auf die bevorstehende Osterzeit weist die Stadt Ratzeburg darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen nicht zu einem Vorwand für ein Osterfeuer genutzt werden darf. Denn das gehört nicht zum „überlieferten Brauchtum“ und solche Feuer werden nicht genehmigt.

Die geplante Durchführung eines Osterfeuers auf privaten Grundstücken muss in jedem Fall aber rechtzeitig bei der Stadt Ratzeburg angezeigt werden. Einen Vordruck dafür und weitere Informationen gibt es im Rathaus beim Fachdienst Bürgerdienste unter 04541-8000-0.

Anzeige eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) >>

Unbedingt zu beachten ist auch, dass als Brennmaterial ausschließlich unbehandeltes, naturbelassenes trockenes Holz in Form von stückigem Scheit- oder Kaminholz genutzt werden darf. Dagegen sind alle Feuer, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie beispielsweise Grünschnitt oder Äste verbrannt oder entsorgt werden, grundsätzlich verboten, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden.

Wer hierfür verantwortlich ist, handelt ordnungswidrig und muss mit strafrechtlicher Anzeige und Bußgeld rechnen. Die örtliche Ordnungsbehörde sowie die Polizei behalten sich Kontrollen vor.