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29.12.2011

Deutsche Bahn reduziert barrierefreien Zugang zu ihren Regionalzügen (Bericht aus 2011)

Anmeldung für gehbehinderte Bahnreisende bis Mitte Februar 2012 unbedingt erforderlich

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Ratzeburg, Sabine Hübner, ist in der Vorweihnachtszeit von gehbehinderten Fahrgästen der Deutschen Bahn eine drastische Verschlechterung der Beförderungsmöglichkeiten im Regionalverkehr gemeldet worden.

"Nach dem 3. Advent riefen mich vier empörte Reisende an. Sie alle hatten versucht, mit der Bahn nach Lübeck zu fahren, zum Bummeln, Shoppen, Weihnachtstimmung auf dem Markt zu genießen oder einen lang geplanten Facharzttermin wahrzunehmen. Am Bahnhof stellten sie fest, dass die üblichen Triebwagen gegen andere ersetzt worden waren, die über keine mitgeführte Rampe verfügten. Zudem verweigerte der Zugführer in zwei Fällen zum Schutze seines eigenen Rückens die Hilfestellung."

Sabine Hübner startete umgehend eine Anfrage beim Kundendialog der Deutschen Bahn, auf die ihr telefonisch bestätigt wurde, dass bis etwa Mitte Februar 2012 nicht ständig, aber immer wieder auf der Strecke Lüneburg - Kiel über Lübeck unter winterlichen Bedingungen zuverlässigere Fahrzeuge eingesetzt, die über keine Einstiegshilfe verfügten. Der zuständige Sachbearbeiter räumte dabei ein, dass diese Problematik bislang nicht entsprechend bewertet zu haben und schlug folgenden Lösungsversuch vor: Menschen, die üblicherweise die Rampe benötigen, mögen ihren Reisewunsch auf den genannten Strecken bitte drei Werktage vor dem gewünschten Termin montags bis samstags zwischen 7 und 18 Uhr beim Kundendialog in Kiel unter der Telefonnummer 0431-2479373 oder bei der 3-S-Zentrale in Lübeck unter der Telefonnummer 0451-808 2508 (Fax 0451-808 2509) anmelden. Die 3-S-Zentralen sind täglich rund um die Uhr erreichbar. Dann würden entweder die Triebwagen mit Rampe eingesetzt, alternativ ein Zugbegleiter mitreisen und Hilfestellung leisten. 

Sabine Hübner zeigte sich von dieser komplizierten und unflexiblen Lösung alles andere als zufrieden: "Gehbehinderte Menschen sind somit zwar nicht für Monate an ihren Wohnort gebunden oder müssen auf die teure Variante Taxi ausweichen. Jede Spontaneität aus Lust oder wegen widriger Witterungsbedingungen bleibt über Wochen ausgeschlossen. Selbstbestimmung und Gleichberechtigung mit anderen ist etwas anderes."

 

Quelle: Stadt Ratzeburg