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16.12.2016

Einhaus und Ratzeburg veranlassen zusätzliche Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße

Joachim Meinke, Bürgermeister Einhaus, und Ratzeburgs Bürgermeister Rainer Voß, geben bekannt, dass weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße vorgenommen werden. 

So wird der Bereich von der Bundesstraße 207 im Westen, beginnend westlich der Straßentunnel in der Lübecker Straße und in allen Nebenstraßen zu einer gemeinsamen 30-km-Zone. Die Verkehrsschilder sind auf der westlichen Seite der Tunnel aufgestellt. Das bedeutet, dass im gesamten Bereich rechts vor links gilt. Vorfahrt vor der Lübecker Straße haben dann die z.B. Straßen Stüvkamp und Ansverusweg (in Ratzeburg) sowie Bergstraße, Am Bahndamm und Hoffberg (in Einhaus). 

Auslöser war der Wunsch der Unterzeichner einer Petition von Anliegern in den dortigen Wohngebieten auf Einhäuser und Ratzeburger Seite. Daraufhin beschäftigten sich die Gemeinde Einhaus und die Stadt Ratzeburg mit diesem Thema. Zusammen mit der Verkehrsaufsicht und der Polizei wurden diese Regelungen abgestimmt und genehmigt. Viele alte Schilder werden dann überflüssig und abgebaut. 



Die Durchfahrt durch die Lübecker Straße als Abkürzung wird dadurch noch weniger interessant, als bisher schon und die Sicherheit in den Siedlungsgebieten für die Anlieger wird erhöht. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich sicherlich an die neue Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die neuen Vorfahrtregelung gewöhnen. Für eine Übergangszeit wird auch durch Warnschilder auf die neue Vorfahrtregelung hingewiesen werden. Nach der Straßenverkehrsordnung muss ohnehin in Siedlungsbereichen grundsätzlich mit Geschwindigkeitsbegrenzungen gerechnet werden. 



„Wir freuen uns mit den Anliegern über diese neue 30-km-Zone und hoffen auf Einsicht bei allen Verkehrsteilnehmern. Mehr können wir jetzt nicht mehr machen“, stellten Joachim Meinke und Rainer Voß fest. 

Nur in dem Zwischenstück der Lübecker Straße im Wald zwischen den Ortsteilen bleibt es bei der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Auch im südöstlichen Teil der Lübecker Straße bleibt es bei der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30-km/h, allerdings mit einer 30-km-Zone. Auch die Möblierung auf der Straße bleibt bestehen, ist allerdings von den Anliegern weiter zu unterhalten und zu ersetzen, wie bisher. Hier waren Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen beauftragt worden, die eine größere Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigten, im Wesentlichen aber im Bereich zwischen 30 und 50 km/h. 

Die Anlieger aus dem westlichen Teil der Lübecker Straße hatten in einer Petition die Entfernung der Möblierung gefordert. Die Anlieger im südöstlichen Teil dagegen hatten gefordert, dass sich nichts ändern soll. „Aufgrund der vorliegenden Zählungen und Messungen wird aber nichts verändert werden und es bleibt alles so wie es ist“, teilte Bürgermeister Rainer Voß mit. „Ich empfehle nach und von Lübeck kommend den Weg über die Bahnhofsallee und die Bundesstraße 207“.