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17.05.2017

Illegaler Baumschnitt in der Stadt Ratzeburg

Immer wieder wurde in den letzten Monaten und Wochen im Stadtgebiet festgestellt, dass Mitbürger eigenmächtig städtische Bäume, Sträucher und Grünanlagen nach eigenen Vorstellungen verändert und beschnitten haben. Dabei entstanden nachhaltige Schäden, welche erhebliche Kosten verursachten, die zum Teil von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Die Stadt weist darauf hin, dass ein solches Vorgehen durch Erstattung einer Anzeige geahndet wird. Des Weiteren hat ein verursachter Schaden eine Wertermittlung zur Folge, mit deren Hilfe die Schadenshöhe ermittelt und dokumentiert wird. Falls ein Verursacher festgestellt wird, können so alle anfallenden Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem illegalen Eingriff in Rechnung gestellt wird. Im Einzelfall sind dies Kosten in sehr erheblichem Umfang.

Durch den nicht fachgerechten Schnitt werden besonders Bäume in Ihrem Gesamterscheinungsbild nachhaltig beeinträchtigt. Besondere Gefahr geht aber zusätzlich durch den unsachgemäßen Schnitt aus, welcher sich direkt auf die Gesundheit und Nachhaltigkeit der Pflanzen auswirken kann. Nicht fachgerechte Schnittstellen bilden Eintrittspforten für Krankheiten. Als Beispiel sei eine Vielzahl von Pilzen angeführt, welche sich sehr schnell auf nicht sauberen Schnittstellen ansiedeln können und die Lebenszeit der Pflanzen dramatisch verkürzen können.

Weiterhin wird zunehmend die eigenmächtige Beseitigung von Knickwallbepflanzung, vor allem in den Neubaugebieten beobachtet. Die Sträucher und sogenannten Überhälter, einzeln gesetzte Bäume, werden dabei teilweise oder vollständig entfernt. Auch diese illegalen Eingriffe werden konsequent zur Anzeige gebracht. Knickbereiche werden bewusst angelegt, um Tieren und Pflanzen einen alternativen Lebensraum zu bieten, wenn Flächen im Zuge von Baumaßnahmen versiegelt werden. Solch ein Ausgleich und Ersatz von Biotopen ist gesetzlich verankert.