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16.11.2021

Neue Besucherregelungen im DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg

Achtung: DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg setzt ab Mittwoch auf 1G-Regel

Aufgrund der aktuell auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder steigenden Fallzahlen an Corona-Erkrankten gelten ab Mittwoch, 10. November 2021  für Besucher im DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg wieder verschärfte Besuchsregeln. So kann nur noch Besuchern Einlass gewährt werden, die einen aktuellen negativen Test vorweisen. Egal, ob geimpft, genesen oder ungeimpft, jeder Besucher muss ein aktuelles negatives Testergebnis vom gleichen Tag vorweisen.

Patienten dürfen in der Zeit von 14.30 bis 18 Uhr nur einen Besucher für 1 Stunde pro Tag empfangen.  In ethisch oder medizinisch notwendigen Fällen kann der Besuch auch zu anderen Zeiten stattfinden. Die aktuellen Hygieneregeln gelten selbstverständlich weiterhin, wie auch auf dem gesamten Klinikgelände für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht besteht.

Alle Getesteten müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle vorlegen. Der Test muss vom gleichen Tag sein. Ein amtliches Ausweisdokument ist bei einem Besuch im DRK-Krankenhaus vorzulegen. Ein Selbsttest reicht nicht aus.

Die Krankenhaus-Cafeteria in Ratzeburg bleibt geöffnet, jedoch müssen auch hier alle Besucher ab 10. November 2021 einen negativen Test von einem Testzentrum vom gleichen Tag vorweisen. Dies betrifft nicht die Cafeteria in der DRK-Praxisklinik Mölln, für diese gilt weiterhin die 3G Regel, in unveränderter Form.

Ebenso müssen Teilnehmer von Kreissaalführungen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen zertifizierten Test (vom Testzentrum oder Hausarzt) vorlegen. Auch hier ist für alle Teilnehmer das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Quelle: DRK Krankenhaus Mölln-Ratzeburg