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13.03.2024

Rattenbekämpfung ist eine gesamtstädtische Aufgabe

Die Bekämpfung von Ratten im öffentlichen Raum ist eine Aufgabe der Kommune. Sie ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz. Ratten werden dort als Gesundheitsschädlinge beschrieben, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können (§ 12 Infektionsschutzgesetz). Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Bei einem Befall muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung (§ 17 Infektionsschutzgesetz).

Bei gemeldetem Rattenbefall wird in Ratzeburg das städtische Ordnungsamt tätig. Es arbeitet mit zertifizierten Betrieben des Schädlingsmanagements zusammen. Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern über die Sichtung von Ratten werden zunächst dokumentiert und an die professionellen Schädlingsbekämpfer weitergeleitet. Sie ermitteln den Umfang der Befalls und schlagen Bekämpfungsmaßnahmen vor. Dies können Fressfallen mit vergifteten Ködern sein, die oberirdisch oder in der Kanalisation belegt werden. Es kann aber auch eine Kanalspülung vorgeschlagen werden, mit denen Ratten durch eingeleitetes Wasser unter hohem Druck aus der Kanalisation vertrieben werden. In der Regel sind die etablierten Methoden der Rattenbekämpfung sehr wirksam. Ratten sind allerdings auch äußerst anpassungsfähig und vorsichtig, sodass Bekämpfungsmaßnahmen nicht immer sofort einen Erfolg zeigen können. In manchen öffentlichen Räumen ist die Bekämpfung von Ratten eine ganzjährige Aufgabe und wird vom Ordnungsamt auch so angeordnet. Das gilt beispielsweise für den städtischen Kurpark, die Heinrich-Hertz-Straße, den Seminarweg oder die Umgebung des Alten Kreishauses.  

Wird bei den Ermittlungen zum Rattenbefall festgestellt, dass dieser von einem Privatgrundstück ausgeht, wird der Eigentümer vom Ordnungsamt schriftlich aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet auch Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls. Dies umfasst auch eine unverzügliche Anzeigepflicht beim städtischen Ordnungsamt. 

Eine wirksame Eindämmung von Ratten im Stadtgebiet kann allerdings nachhaltig nur gelingen, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger mitwirken und wichtige Grundsätze beachten. Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Daher gilt

  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
  • Entsorgen Sie unterwegs Ihren Müll, vor allem Essensreste, immer in die bereitgestellten Abfallbehältern, die vom städtischen Bauhof regelmäßig gelehrt werden. 

"Rattenbekämpfung ist eine gesamtstädtische Aufgabe, die sowohl die Stadtverwaltung, als auch die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Zum gemeinschaftlichen Gesundheitsschutz müssen wir hier Hand in Hand arbeiten", sagt Bürgermeister Eckhard Graf. Die Meldung über eine Rattenbefall kann übrigens auch online über den städtischen Mängelmelder erfolgen. 

Quelle: Stadt Ratzeburg