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Hinweise der Stadt Ratzeburg zu Oster·feuern (Brauchtums·feuer) im Stadt·gebiet Ratzeburg

Oster·feuer sind grund·sätzlich möglich.

Sie müssen aber der Brauchtums·pflege dienen.

Sie dürfen nur auf privaten Grund·stücken stattfinden.

Die Durch·führung muss rechtzeitig bei der Stadt·verwaltung angezeigt werden.

Dafür gibt es ein Formular.

Eine förmliche Erlaubnis wird aber nicht erteilt.

Als Brenn·material darf nur natur·belassenes Holz verwendet werden.

Es muss immer unbehandelt sein. 

Das Verbrennen von Alt·holz, Grün·schnitt, Ästen oder anderen pflanzlichen Abfällen ist grund·sätzlich verboten

Dies kann zu rechtlichen Folgen führen.

Für genauere Informationen fragen Sie den Fach·dienst Ordnungs·wesen im Rathaus.

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